Expertenchat März 2010
Am 17.03.2010 fand ein Expertenchat statt mit
Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede zum Thema:
"Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 -
Festbeträge für hochgradig schwerhörige Menschen"
Uwe Bümmerstede ist seit 1981 als selbstständiger Rechtsanwalt in Heilbronn tätig mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht.
Das Bundessozialgericht Kassel hat in einer Entscheidung vom 17.12.2009 grundsätzlich einen vollumfänglichen Erstattungsanspruch eines betroffenen, hochgradig Schwerhörigen für die Versorgung mit digitalen Hörgeräten anerkannt.
Der Kläger hat im Rahmen der Aufnahme eines Studiums der Informatik bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eine beidseitige Versorgung mit digitalen Hörgeräten beantragt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf ca. 4.000,- Euro. Die Krankenkasse übernahm unter Hinweis auf die für die Versorgung mit Hilfsmitteln geltende Festbetragsregelung nur einen Betrag in Höhe von ca. 900,- Euro.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte der Betroffene den Erstattungsanspruch ein und bekam in erster Instanz seitens des Sozialgerichts Mannheim Recht. Auf die hiergegen eingelegte Berufung der Krankenkasse hob das Landessozialgericht Stuttgart das Urteil in erster Instanz auf und wies die Klage ab. Die hiergegen eingelegte Revision des Klägers zum Bundessozialgericht hatte Erfolg.
Ob aufgrund dieser Entscheidung des BSG die Festbetragsregelungen der Krankenkassen nunmehr endgültig der Vergangenheit angehören, lässt sich augenblicklich noch nicht beurteilen. Hierfür muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Hiermit dürfte im März 2010 zu rechnen sein.
Uwe Bümmerstede
Fachanwalt für Sozial- und Arbeitsrecht
- Pressemeldung des Bundessozialgerichts
- Stellungnahme des DSB e.V. zum Urteil
Chat-Protokoll
Gast7550: hallo, ist da jemand?
Moderator: etwas Geduld, unser Experte ist noch nicht online.
Maian: hallo
Christina: Hallo, guten Abend!
Moderator: Herr Bümmerstede, sind Sie online, können wir beginnen?
Uwe Bümmerstede: ja
Moderator: Ich begrüße Herrn Rechtsanwalt Uwe Bümmerstede ganz herzlich und die Teilnehmer, die schon online sind. Bitte beachten Sie, dass dieser Chat moderiert wird. Ihre Beiträge werden also erst nach einem Check dem Experten zugeleitet. Bei hoher Beteiligung kann es etwas länger dauern bis Ihre Frage beantwortet wird. Ich wünsche einen regen Meinungsaustausch und nun kann es losgehen.
HeikeR: Guten Abend!
Alexa: Hallo, ich habe Widerspruch eingelegt. Was kommt auf mich dann zu?
Uwe Bümmerstede: Es ergeht ein Widerspruchsbescheid gegen den innerhalb eines Monats geklagt werden kann.
Alexa: ist der Experte nun da?
Moderator: ja, er beantwortet die erste Frage.
Christina: Guten Abend!
Moderator: Leute, alle sind an Bord, nun mal los mit den Fragen...
Moderator: es sind sieben User online, alle sprachlos??
Moderator: na, es geht doch...
HeikeR: Anfang des Monats musste ich mir neue Hörgeräte zulegen. Vor sieben Jahren, als ich meine ersten Hörgeräte benötige, wurde diese durch die BfA ko-finanziert. Wie sehen im Moment die rechtlichen Grundlagen aus?
Uwe Bümmerstede: Antrag stellen bei der Krankenkasse, die intern die Finanzierung mit der Rentenversicherung aushandelt.
Gast7550: Ist die Festbetragsregelung mit dem Urteil komplett hinfällig oder wird jetzt je nach Einzelfall entschieden?
Uwe Bümmerstede: Es wird nach Einzelfall entschieden, aber die Festbetragsregelung ist im Prinzip vom Tisch.
Christina: Ich habe Ende des Monats eine Ladung zum Sozialgericht bekommen. Die Krankenkasse möchte die Kosten der Hörgeräte nicht zahlen. Ich bin hochgradig schwerhörig. Was kommt auf mich zu im Sozialgericht? Mein Anwalt ist aus Berlin und wird seinen Kollegen aus Köln schicken, kommen Kosten auf mich zu? Bin rechtsschutzversichert.
Uwe Bümmerstede: Wenn die Sache nicht beim Sozialgericht Berlin verhandelt wird, kann ein Korrespondenzanwalt von ihrem Anwalt beauftragt werden, die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
HeikeR: Ich bin 44 Jahre alt, habe 30 GdB und arbeite in einer sozialen Einrichtung und bin aus diesem Grund auf "gutes Hören" angewiesen.
Uwe Bümmerstede: auf jeden Fall Antrag bei der Krankenkasse stellen auf Kostenübernahme nach Verordnung durch HNO-Arzt.
Mira: Hallo, wie schreibt man einen Antrag auf Kostenübernahme von Hörhilfen, vor allem dann, wenn man selbst noch nichts gezahlt hat?
Uwe Bümmerstede: die Hörgeräte keinesfalls vor Antragstellung auf eigene Kosten besorgen. Kostenübernahmeantrag über den HNO-Arzt.
Carsten: Das Urteil des BGH wurde in den Medien ja stark verbreitet. Allerdings wurde oft nicht gesagt, dass es zunächst mal einen hochgradig, an Taubheit grenzenden Menschen handelt. Viele Betroffene glauben ja nun es geht um alle Versorgungen mit Hörgeräten. Können Sie dies ein wenig "aufklären"
Uwe Bümmerstede: Das Urteil hat klargestellt, dass die Höchstbetragsregelungen der Krankenkassen es diesen nicht erlauben, ihre Mitglieder auf die festgesetzten Höchstbeträge zu verweisen. Diese müssen in jedem Einzelfall die Notwendigkeit der Versorgung mit Hörgeräten prüfen.
HeikeR: Ist die Antragstellung formlos oder gibt es kassenspezifische Vordrucke?
Uwe Bümmerstede: Antragstellung schriftlich, ohne besondere Form mit Verordnung des HNO-Arztes.
Mira: Wer ist Leistungsträger für Studenten?
Uwe Bümmerstede: Krankenkasse
Elana: Warum werden immer Einzelfallentscheidungen getroffen? Ist das politische Absicht?
Uwe Bümmerstede: Die Leute sind nun mal unterschiedlich stark behindert bzw. krank, in jedem einzelnen Fall muss geprüft werden, welche Versorgung erforderlich ist.
Christina: Wie sehen die Chancen aus?
Uwe Bümmerstede: Hängt von den medizinischen Feststellungen ab.
Elana: Ist die Hilfsmittelregelung ein Politikum?
Uwe Bümmerstede: Ja, da es um eine Menge Geld geht.
Gast7550: Die Chancen als hochgradig HG von der Krankenkasse digitale Hörgeräte zu bekommen sind somit so gut wie noch nie?
Uwe Bümmerstede: ja
Gast3631: Herr Brommerstede, was halten Sie von der Online-Petition für die Anpassung der Hörgeräte-Festbeträge: http://tinyurl.com/yhf4kjv
Uwe Bümmerstede: Anpassung ist nicht mehr notwendig, da Einzelfallprüfung.
Gast3631: ehm... sorry für den Rechtschreibfehler im Namen von Herrn Bümmerstede
Elana: Was raten Sie mir? Wenn ich zum Hörgeräteakustiker gehe, worauf muss ich achten? Um die Kosten so gering wie möglich zu halten?
Uwe Bümmerstede: In Abstimmung mit dem HNO-Arzt.
Elana: Sind Sie der Auffassung dass die Hörgeräteversorgung in Deutschland zur sozialen Frage geworden ist?
Uwe Bümmerstede: war sie schon immer.
Elana: Gibt es einen Weg, die Verträge zwischen den Krankenkassen und der BIHA zu knacken?
Uwe Bümmerstede: Nach dem jetzt erfolgten Urteil nicht mehr notwendig.
Gast7550: Ich benötige höherwertige Hörgeräte aus beruflichen Gründen. Wie stehen die Chancen diese von der Krankenkasse finanziert zu bekommen?
Uwe Bümmerstede: Besser als von der Rentenversicherung.
Christina: Was kommt auf mich zu beim Sozialgericht? Was muss ich beachten? Die neuen Hörgeräte sind schon drei Jahre alt und solange läuft das schon mit der Krankenkasse und mir... Jetzt Ende des Monats bin ich zum Sozialgericht geladen worden. Kann ich auf diesen Urteil pochen? Oder ist dem Richter das bekannt?
Uwe Bümmerstede: Dem Richter ist das Urteil sicherlich bekannt, falls sie die Kosten für einen Anwalt nicht aufbringen können, können sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, ein Anwalt wird ihnen dann beigeordnet.
Elana: welche Rolle spielt die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker bei den Festbeträgen? Fehlt in der Hörgeräteversorgung so etwas wie Wettbewerb?
Uwe Bümmerstede: Die Festbetragsregelung sollte den Konkurrenzdruck auf die Hersteller erhöhen, das BSG hat dies ausdrücklich festgestellt und klargemacht, dass mit ihr nicht die Kosten für die Hörgeräteversorgung abgelehnt werden können.
Gast5031: Hallo, ich bin einseitig schwerhörig. Die Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab, weil ich mit einem hörenden Ohr zu recht kommen soll. Was soll ich schreiben in dem Widerspruch???
Uwe Bümmerstede: Je nach grad der Schwerhörigkeit ist die Versorgung zum Ausgleich der Behinderung auch auf einem Ohr erforderlich, in jedem Falle Verfahren durchziehen.
Elana: Die Hörgeräteakustiker sind raffiniert, sie wollen bei der Übergabe der Hörgeräte ein Formular unterschrieben wissen und der nennt sich Abschlussbericht, wie kann man ihn umgehen?
Uwe Bümmerstede: Dagegen ist nichts einzuwenden, ist erforderlich für die Krankenkasse.
Moderator: Hallo Carsten, deine letzte Frage ist grad verschwunden, bitte noch mal stellen...
Elana: Warum sind die Verträge zwischen den Krankenkassen und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker nicht öffentlich? Wie können sie öffentlich gemacht werden?
Uwe Bümmerstede: Die Verträge sind kein Geheimnis, wenden sie sich an ihren Akustiker.
Christina: ich bin auf der Arbeit auf Hörgeräte angewiesen... - das ist die Notwendigkeit!
Uwe Bümmerstede: Es kommt nicht auf die Beeinträchtigung bei der Arbeit an sondern auf einen allgemeinen Ausgleich der Behinderung, eventuell Antrag bei der Rentenversicherung auf Übernahme stellen.
Elana: Sind die Krankenkassen für die Versicherten da?
Uwe Bümmerstede: so sollte es zumindest sein
yildrim: Frage - Zurzeit klage ich gegen die Deutschen Rentenversicherung - Grund - Zuschuss für die digitale Hörgeräte. - Arbeitet die DR mit der Krankenkasse? Grund - wie viele Beiträge nimmt die DR und Krankenkasse?
Uwe Bümmerstede: Die Rentenversicherung ist zuständig für Maßnahmen der beruflichen Reha aussichtsreicher ist ein Antrag bei der beruflichen Krankenkasse.
Elana: Wie beurteilen Sie die Rolle der Servicestellen? In dem Urteil vom Bundessozialgericht wird sich ja auf ein Urteil von Neubrandenburg berufen, dass weitere Rehaträger mit den Bedarf abdecken müssen, wie z.B. die Rentenversicherung.
Uwe Bümmerstede: Zuständig ist jeweils die Krankenkasse oder Rentenversicherung, bei der erstmalig der Antrag gestellt wird, in einem Gerichtsverfahren muss dann jeweils der andere beigeladen werden.
Christina: ich lese gerade, die Hörgeräte keinesfalls vor Antragstellung auf eigene Kosten besorgen... ich musste den Antrag ausfüllen und dem Akustiker versichern, dass ich den Betrag bezahlen kann. Also habe ich es unterschrieben und auch die Verordnung vom HNO-Arzt waren mit dabei...
Uwe Bümmerstede: Verordnung und Antrag bei der Krankenkasse einreichen, nicht vorher bezahlen
Christina: genauer bitte...
Gast3631: Warum gibt es beim CI keinen Festbetrag? Gibt es da eine Deckelung?
Uwe Bümmerstede: Beim CI gibt es keine Deckelung weil es sich nicht um ein Hilfsmittel sondern um einen chirurgischen Eingriff handelt.
yildrim: Wie sieht die neue Urteilsbegründung im zweiten Quartal aus?
Gast3631: Ich fragte bei meiner GKV nach dem BSG-Urteil über ihre zukünftige Haltung nach. Sie verwies mich auf bestehende Verträge mit den Akustikern. Kann sie sich auch nach dem Urteil auf sie berufen?
Uwe Bümmerstede: Nein, Einzelfallprüfung ist erforderlich, Antrag stellen.
Gast7550: Wenn ich neue Hörgeräte beantrage und die Kostenübernahme wird von der Krankenkasse abgelehnt und der Akustiker will sein Geld. Ab wann darf ich ohne Schaden in Vorleistung gehen?
Uwe Bümmerstede: Der Akustiker bekommt nur Geld vom Patienten, sofern dieser definitiv vor Antragstellung bei der Kasse einen Kauf der Hörgeräte vornimmt. In Vorleistung zu gehen kann man ablehnen nach der Entscheidung der Krankenkasse.
Christina: was meinen sie genauer?
JochenPankow: Hallo, gilt das Urteil für "alle" Schwerhörigen?
Uwe Bümmerstede: im Prinzip ja, allerdings dürfte die Versorgung z.B. leichtgradig Schwerhöriger mit analogen Geräten ausreichend sein.
Carsten: Tatsächlich gibt es so gut keine wirklich analogen Hörgeräte mehr. Auch die von Ihrer Funktion einfachsten Hörgeräte sind digital. Dies sorgt offenbar für einen besseren Klang, allerdings sind diese Geräte nicht in der Lage, Störschall zu unterdrücken, Sprache anzuheben, oder verfügen nicht über die sonstigen "aktuellen" Funktionen.
Carsten: Die Bearbeitung der Anträge auf Kostenübernahme über dem Festbetrag wird sehr viel Zeit Kosten. Die Akustiker können die Hörgeräte mit Sicherheit nicht über Monate oder Jahre dem Schwerhörigen zur Verfügung stellen, ohne eine Bezahlung zu erwarten. Wird es zur Vereinfachung der ganzen Sache doch wieder auf, dann deutlich höhere, Festbeträge hinaus laufen?
yildrim: Was könnte der HNO-Arzt für die hochgradige Patienten tun, dass sie gute Hörgeräte tragen und wie könnte er einen Bericht an die Krankenkasse formulieren?
Uwe Bümmerstede: Sie benötigen eine Verordnung für digitale Hörgeräte vom HNO-Arzt.
Christina: Ich bin rechtsschutzversichert, mein Anwalt aus Berlin hat danach auch gefragt und da ich in Köln wohne, wird er seinen Kollegen dahin schicken. Meine Frage war, ob die Chancen gut sind, aus beruflichen Gründen benötige ich diese hochwertigen Hörgeräte.
Christina: Also wie Sie geschrieben haben, die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen?
Uwe Bümmerstede: Die Kosten für den Kollegen übernimmt die Rechtsschutzversicherung, die Chancen sind in jedem Falle gut sofern Sie hochgradig schwerhörig sind, ansonsten Einzelfallprüfung, auf die berufliche Notwendigkeit kommt es nicht an.
nuona: Hallöchen
hans: muss ich mind. 15 Jahre gearbeitet haben, damit die Rentenversicherung für mich zuständig ist? oder doch die Krankenkasse?
Uwe Bümmerstede: die Dauer der Arbeit spielt keine Rolle, die Krankenkasse muss zustimmen.
hans: welches Kleingedruckte sollen wir beachten, wenn wir Leihgeräte zu uns nehmen?
Uwe Bümmerstede: es muss klargestellt sein, dass es sich um Leihgeräte handelt.
JochenPankow: Ich beziehe EU-Rente und Grundsicherung, gleiche Hörsituation wie der erfolgreiche Kläger - gilt das Urteil auch für mich?
Uwe Bümmerstede: ja
Christina: Also, ich habe seit 2007 neue Digitalgeräte und nach dem jetzigen Urteil, hat man da Chancen?
Uwe Bümmerstede: nachträglich unter Hinweis auf die BSG-Entscheidung Kostenübernahme beantragen.
Carsten: Hallo Moderator. Meine Frage habe ich gesehen. Hat Herr Bümmerstede sie bekommen? Danke.
Moderator: Hallo Carsten, sie war plötzlich zweimal da, ist noch nicht beantwortet, steht noch in der Schlange.
yildrim: Was ist BSG-Entscheidung?
Moderator: Bundessozialgericht.
nuona: Ich habe gerade einen Antrag von meiner Krankenkasse abgelehnt bekommen. Mit der Begründung, ich würde nicht von dem neuen Urteil betroffen sein. Jedoch habe ich mir Hilfe geholt, dort wurde mir gesagt, dass ich sehr wohl zu diesem Kreis gehöre. Wie kam dann die Krankenkasse zu der Entscheidung?
Uwe Bümmerstede: Widerspruch einlegen, fehlerhafte Entscheidung der Krankenkasse
Gast3631: Kann ich beim Akustiker die Unterschrift unter der Erklärung, ich sei mit der Zuzahlung einverstanden, verweigern?
Uwe Bümmerstede: ja
nuona: ich habe auch erst vor Kurzem eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Kann diese mir trotzdem helfen, auch wenn ich gerade erst meinen Antrag bei den möglichen Kostenträgern gestellt habe? Die Hörgeräte habe ich seit Oktober 2009, dann habe ich alles zur Rentenversicherung geschickt, da mein Akustiker mir diesen Rat gab.
Uwe Bümmerstede: Wartezeit bei den Rechtsschutzversicherern sind drei Monate.
nuona: Ist das Urteil nun rechtskräftig und wenn ja seit wann? Oder arbeitet das BSG noch daran?
Uwe Bümmerstede: Das Urteil ist rechtskräftig, Aktenzeichen B 3 KR 20/08, kann im Internet abgerufen werden: http://tinyurl.com/ygg9slg
Gast3631: Lieber Moderator, nein, die Frage nach der Übertragung des Urteils auf andere Hilfsmittel wurde noch nicht gestellt... lediglich nach der Übertragung auf leichtgradig Schwerhörige
Moderator: ich habe die Frage nicht gelöscht...
Christina: Wo kann man von dem Erfolg eines Klägers nachlesen, Jochen Pankow?
JochenPankow: Christina, einfach mal "digitale Hörgeräte" in google eingeben... ich hab leider den link nicht abgespeichert.
Gast3631: ich bekam jedoch in grauer Schrift den Hinweis, dass die Frage gelöscht wurde...
Moderator: evtl. würden da die Knöpfe verwechselt, bitte noch mal stellen, ich bin nicht die einzige die löscht...
nuona: Genau, Widerspruch habe ich bei der Krankenkasse auch eingelegt. Mit Hilfe wurde auch darauf verwiesen, jedoch wunderte es mich, warum diese erst darauf kommen.
Uwe Bümmerstede: Das Urteil ist sehr aktuell
Christina: meine Fragen würden auch gelöscht 3x... bewusst?
Moderator: Hallo Christina, Fragen, die sich auf sehr weit vorher gestellte Fragen/Antworten beziehen sind in der Hektik schwer zu beantworten, der Zusammenhang ist weg.
nuona: Ja, die 3 Monate muss ich noch warten bei der Rechtsschutzversicherung, aber kann ich dann noch zurückliegende Fälle einreichen bzw. dann Hilfe anfordern?
Uwe Bümmerstede: Das ist nicht mehr möglich.
JochenPankow: Der MDK entscheidet ja im Großteil der Fälle nach "Aktenlage". Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine körperliche Untersuchung verlangen, um u.a. die Notwendigkeit der digitalen Hörgeräte in einem persönlichen Gespräch zu erläutern?
Uwe Bümmerstede: beziehen Sie sich auf die Feststellungen Ihres HNO-Arztes.
Gast3631: Ist das Urteil auch auf andere Hilfsmittel, die in der Praxis mehr kosten als der vorgesehene Festbetrag, übertragbar?
Uwe Bümmerstede: ja, das Urteil betrifft grundsätzlich alle Hilfsmittel (z.B. auch Prothesen).
nuona: Gibt es einen Höchstsatz, bis wie weit man klagen kann? Also ob nun Hörgeräte 2000 oder 6000 € kosten?
Uwe Bümmerstede: Gibt es nicht, Versorgung muss aber angemessen sein.
Deafbiene: Ich bin's Christina... War auf einmal weg...
nuona: In der Ablehnung meiner Krankenkasse steht folgender Satz: Bitte klären Sie vorab, ob Ihnen diese Atteste privat in Rechnung gestellt werden. Ist dies der Fall, dürfen wir diese Kosten leider nicht übernehmen. Was wird damit genau erklärt?
Uwe Bümmerstede: Wenn Sie private Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen, werden diese grundsätzlich nicht erstattet.
Gast3631: Ja? Auch für Gehhilfen, Sehhilfen, Hilfen am Arbeitsplatz?
Uwe Bümmerstede: grundsätzlich ja, je nach Einzelfall
nuona: ich brauche einen Lichtwecker. Übernimmt das die Krankenkasse bedenkenlos oder wird dann auch ein reger Schriftverkehr stattfinden?
Uwe Bümmerstede: Kosten werden normalerweise übernommen nach Verordnung durch den HNO-Arzt, bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Gast3631: Was sind private Rechnung im Rahmen einer HG-Versorgung?
Uwe Bümmerstede: z.B. der Kauf von Hörgeräten auf eigene Rechnung ohne vorherige Antragstellung.
Deafbiene: Herr Bümmerstede, Sie haben mir empfohlen, dass ich noch Antrag nach dem jetzigen Urteil schicken soll... An die Krankenkasse, oder was meinen Sie genau?
Uwe Bümmerstede: ja
nuona: Ach so, ich muss also zwingend eine Verordnung haben durch den HNO-Arzt bzgl. des Lichtweckers?
Uwe Bümmerstede: ja
Moderator: unsere Zeit geht dem Ende zu, bitte keine weiteren Fragen mehr, damit noch alle beantwortet werden können, danke.
Christina: Muss Zuzahlung verweigern auf jeden Fall sein?
Uwe Bümmerstede: nein
Deafbiene: also, am besten in den nächsten Tagen noch mal den Antrag schicken?
Uwe Bümmerstede: ja
Ingrid: Schade bin gerade erst nach Hause gekommen
Moderator: das tut mir auch leid, aber wir beginnen immer um 19 Uhr
Deafbiene: danke
Ingrid: hab's gerade erst im Mail gelesen.
yildrim: Wie sehen die Nachrichten in Zukunft aus, wenn später nicht mehr viele Krankenkasse gibt?
Uwe Bümmerstede: die Anzahl der Krankenkassen spielt keine Rolle.
Moderator: Bitte keine weiteren Fragen mehr, die Zeit ist gleich um.
susanne: Ich bin SHG Leiterin. In meiner Gruppe ist ein 79jähriger, dem seit zwei Jahren von der AOK Niedersachsen eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampen verweigert wird. Die Sache liegt beim Sozialgericht, was kann er machen, es dauert ewig!
Uwe Bümmerstede: kaum Möglichkeiten, die verfahren bei den Sozialgerichten können ewig dauern.
Deafbiene: Moderator, wo kann ich den Chatverlauf "komplett" runterholen? weil da sind viele Sachen dabei, die mich interessieren.
Moderator: Das Protokoll steht in den nächsten Tagen hier im Hörwerk.
Ingrid: ok vielleicht beim nächsten Mal schönen Abend noch :-)
Moderator: danke gleichfalls, nächsten Monat wieder an dieser Stelle mit neuem Thema.
Deafbiene: danke
susanne: dann ist er vielleicht angesichts seines Alters verstorben ;-'(
Uwe Bümmerstede: so was passiert
Ingrid: ok bis dann, immer mittwochs?
Moderator: einmal im Monat, Termin im Hörwerk oder im SH-Netz
Ingrid: ok danke schön, bis dann :-)
Moderator: ok, dann schließen wir, vielen Dank an Herrn Bümmerstede für die Beantwortung der Fragen, Dank auch an die Frager für die rege und lebhafte Teilnahme. Das Chat-Protokoll steht in den nächsten Tagen an dieser Stelle zur Verfügung. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend. Der Chat wird jetzt geschlossen.
Deafbiene: Ende?
Moderator: jau
Deafbiene: ok...
