Expertenchat Februar 2010
Am 24.02.2010 fand ein Expertenchat statt mit
Thomas Veit zum Thema "Lärmprävention in Betrieben"
Ausbildung und beruflicher Werdegang:
- Ab 1990: Ausbildung zum Werkzeugmechaniker Fachrichtung Stanz- und Umformtechnik sowie Tätigkeit im erlernten Beruf
- Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung und im Betriebsrat
- Ab 1996: Studium der Volkswirtschaft und Sozialökonomie in Hamburg, Abschluss als Dipl. Sozialökonom
- Seit 2001: Arbeit als politischer Sachbearbeiter beim Vorstand der IG Metall, Funktionsbereich Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung
Tätigkeitsbereiche:
- Erstellen von Fachinformationen zum Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung für Betriebsräte und Mitglieder der IG Metall
- Beratung und Betreuung regionaler Gliederungen der IG Metall
- Planung und Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen
- Mitglied im Ausschuss für Betriebssicherheit beim BMAS
- Mitglied der Kommission Arbeitsschutz und Normung
Nach Angabe von Herrn Veit fehlten wichtige ergänzende Hinweise in einigen Antworten, die in der Hektik des Chats vergessen wurden. Wir haben die geänderten Antworten [kursiv] entsprechend gekennzeichnet.
Chat-Protokoll
Moderator: Ich begrüße Herrn Thomas Veit von der IG Metall, Fachbereich Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung aus Frankfurt/Main ganz herzlich und die Teilnehmer, die schon online sind. Bitte beachten Sie, dass dieser Chat moderiert wird. Ihre Beiträge werden also erst nach einem Check dem Experten zugeleitet. Bei hoher Beteiligung kann es etwas länger dauern bis Ihre Frage beantwortet wird. Ich wünsche einen regen Meinungsaustausch und nun kann es losgehen.
Öhrwin: Moin Moin!
Thomas Veit: Einen schönen guten Abend!
Chipsss: Hallo und guten Abend
Öhrwin: Da ich heute das erste Mal teilnehme, kurze Frage zum Ablauf: gibt es außer dem Thema noch Infos oder legen wir einfach mal los?
Moderator: Wir legen einfach los!
Chipsss: An wen kann ich mich wenden, wenn der Lärm an meinem Arbeitsplatz für mich auf Dauer unerträglich ist?
Thomas Veit: Am besten an ihren Betriebsrat, wenn in Ihrem Betrieb einer gewählt wurde. Existiert kein Betriebsrat, haben Sie als Arbeitnehmer deutlich weniger Möglichkeiten, auf die Arbeitsgestaltung und den Gesundheitsschutz Einfluss zu nehmen. Ansonsten haben Sie als Versicherter nach § 17 SGB VII die Möglichkeit, sich an ihre Berufsgenossenschaft zu wenden und von ihnen beraten zu lassen.
Emma: Wie laut darf es eigentlich in einem Büro sein, Telefon, Drucker usw.
Thomas Veit: Es gibt seit der Neufassung der Arbeitsstättenverordnung leider keine "Grenzwerte" mehr, die in der ArbStättV enthalten wären. Allerdings müssen sich Arbeitgeber an sogenannte "gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse" bei der Arbeitsgestaltung halten. Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) veröffentlicht solche Erkenntnisse. Und sie veröffentlicht beispielsweise zur schalltechnischen Qualifizierung von Bildschirmarbeitsplätzen unterschiedliche Richtwerte: bis 45 dB(A) optimal bis gut. Bis 55 dB(A) ungünstig, aber noch zulässig, über 55 dB(A): Geräuschbelastung zu hoch.
Öhrwin: Na ja, außer dem BR gibt es noch einen, der für die Arbeitssicherheit zuständig ist... in großen Betrieben Sicherheitsfachkräfte und die Sicherheitsbeauftragten in den Abteilungen.
Thomas Veit: In der Tat. Der Ansprechpartner für die Beschäftigten ist aber eigentlich der Betriebsrat. Der BR arbeitet mit der SiFa, den Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber dann im Ausschuss für Arbeitssicherheit zusammen. Der ist nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) in jedem Betrieb über 20 Arbeitnehmer zu bilden.
Chipsss: Bei mir gibt es keinen Betriebsrat. Sollte ich vielleicht den Job wechseln? Wir tragen ja schon alle Gehörschutz...
Thomas Veit: Bevor Sie den Job wechseln, sollten Sie vielleicht darüber nachdenken, gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen einen Betriebsrat zu gründen. Das geht in jedem Betrieb mit mehr als 5 Arbeitnehmern. (Eigentlich IST er sogar zu wählen - aber wo kein Kläger... Ihre zuständige Gewerkschaft berät Sie gerne, wie ein Betriebsrat zu wählen ist.
Communicator2: Guten Abend
Emma: Was unternimmt die IG Metall speziell in den Betrieben zur Lärmprävention?
Thomas Veit: Die IG Metall berät ihre Betriebsräte und Mitglieder (unter anderem) zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür bieten wir Seminare, Informationsveranstaltungen, Informationsbroschüren und Handlungshilfen und die persönliche Beratung an. Wie konkret diese Hilfe und Unterstützung aussieht, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und kommt auf die Bedarfe an.
Chipsss: Ich kann ja mal mit meinem Chef darüber sprechen. Wir sind mehr als fünf Leute im Betrieb.
Thomas Veit: Vielleicht sollten Sie nicht als erstes zu Ihrem Chef gehen. Auch wenn ich Ihren Chef nicht kenne: Meistens sind gerade die Chefs nicht besonders begeistert von der Idee einen Betriebsrat zu gründen. Besser wäre es, wenn Sie sich mit ihren Kollegen unterhalten. Denn sie brauchen vor allem viele Beschäftigte, die einen BR haben wollen um die Wahl eines BR erstmals durchzuführen.
Öhrwin: Gut, also Lärmprävention ... spezielle für Hörgeschädigte oder ganz allgemein am Arbeitsplatz?
Moderator: wie man aus den bisherigen Fragen sieht: sowohl als auch...
Öhrwin: Sorry, wenn ich da widerspreche. Der BR mit seinen Vertrauenspersonen ist eine Schiene, sicher. Für die Arbeitssicherheit sind aber die Sicherheitsbeauftragten in den Abteilungen die Brücke zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem bzw. der SiFa - so will es das Gesetz und die BG-Vorschriften.
Thomas Veit: Der BR hat nach § 80 BetrVG die allgemeine Aufgabe, über die "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften" zu wachen und deren Einhaltung durchzusetzen. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nicht die einzige, aber eine sehr wesentliche Aufgabe der Betriebsräte. Es ist übrigens einer der Bereiche, in denen Betriebsräte die besten Mitbestimmungsmöglichkeiten haben.
Communicator2: Inwieweit konnte die neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung von 2007 durchgesetzt werden?
Thomas Veit: Die neue Lärmverordnung ist auf Grund der EG Richtlinien 2003/10/EG und 2002/44/EG in Form einer Verordnung auf nationaler Ebene umgesetzt worden. Der Ausschuss für Betriebssicherheit beim BMAS hat zu ihrer Konkretisierung im Oktober eine zugehörige technische Regel beschlossen. Sie wird demnächst im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht werden. Soweit zur juristischen Umsetzung. Nun geht es darum, ihre Bestimmungen in den Betrieben umzusetzen.
Communicator2: Ich arbeite in einer großen Tischlerei und bin täglich strengem Lärm ausgesetzt. Reicht die Verordnung des Arbeitsgebers - Gehörschutz zu tragen - aus oder muss der Arbeitgeber auch anderweitig Abhilfe schaffen?
Thomas Veit: Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Rangfolge einzuhalten, nach der er Arbeitsschutzmaßnahmen durchführt. Darin ist festgelegt, dass zuerst technische Lärmschutz- und -minderungsmaßnahmen durchzuführen sind, dann organisatorische und erst zum Schluss (wenn technisch und organisatorisch nach dem Stand der Technik ausgereizt ist) sind persönliche Schutzmaßnahmen durchzuführen. Leider sieht die Praxis in vielen Betrieben anders aus. Dort werden zuerst Gehörschützer verteilt und es wird weder an technische noch an organisatorische Lärmschutzmaßnahmen gedacht.
Emma: Ab welcher Dezibel-Zahl sollte unbedingt ein Gehörschutz getragen werden?
Thomas Veit: [Der Arbeitgeber muss ab einem Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) (oder einem einmaligen Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C)) Gehörschutz zur Verfügung stellen. Denn ab diesem Tageslärmexpositionspegel steigt das Risiko eines Gehörschadens bei langfristiger Exposition. Daher würde ich ihnen empfehlen: Ab 80 dB(A) spätestens! Ab 85 dB(A) Tageslärmexpositionspegel (oder einem einmaligen Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C)) sind Sie verpflichtet den Gehörschutz zu tragen. Ab diesem Wert ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, diesen Arbeitsbereich als "Lärmbereich" von anderen Arbeitsbereichen abzugrenzen und ein Lärmminderungsprogramm durchzuführen.]
Gudrun: Bei uns stehen fünf laute Maschinen in der Halle. Wie kann der Schallpegel berechnet werden und wie hoch darf dieser sein? Was ist für den Arbeitnehmer zumutbar?
Thomas Veit: Die Berechnung von Schallpegeln ist allgemein sehr schwierig. Ein Verfahren wird in der technischen Regel beschrieben. Allgemein sind aber nach der Lärmverordnung (§ 3) Messungen immer dann durchzuführen, wenn von der Einhaltung der Grenzwert nicht sicher ausgegangen werden kann. Nachtrag zum Thema Berechnung: Die Berechnung von Lärmpegeln sollte ebenso wie deren Messung Experten vorbehalten sein. Nicht einmal jede Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine "geeignete Person" hierfür. Im Zweifelsfall sollte die zuständige Berufsgenossenschaft und deren messtechnischer Dienst hinzugezogen werden.
Gudrun: Und wie kann ich den Lärm berechnen? Kann ich da beim Baumarkt nachfragen?
Moderator: ich denke, die Frage wurde gerade ausführlich beantwortet, Baumarkt wohl eher nicht...
Gudrun: Gibt es eine Lärmgrenze, wenn ich 8 Stunden am Tag diesem Lärm ausgesetzt werde? Wie hoch darf dieser sein?
Thomas Veit: [Es gibt nach § 8 Abs 2 der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung einen maximal zulässigen Expositionswert. Dieser liegt bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) Spitzenschalldruckpegel. Das ist der Wert, der unter Berücksichtigung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes maximal am Ohr des Beschäftigten ankommen darf! Ist die Einhaltung des maximalen Expositionspegels nicht möglich, sind weitere organisatorische Maßnahmen durchzuführen, z. B. bezahlte Lärmpausen. Der maximal zulässige Expositionspegel nach §8 der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung darf nicht mit dem oberen Auslösewert nach §6 Nr. 1 der verwechselt werden. (Auch wenn beide die selben dB-Werte enthalten, sagen sie etwas Unterschiedliches aus)]
Gudrun: Ich habe mal was von einem Lärmminderungsprogramm gehört. Was ist das genau?
Thomas Veit: Ein Lärmminderungsprogramm ist in der BGI (Berufsgenossenschaftlichen Information) Nr. 675 beschrieben. Es beschreibt die Maßnahmen, die der Arbeitgeber durchführen muss wenn er den oberen Auslösewert der Verordnung in bestimmten Bereichen erreicht. Er liegt ebenfalls bei 85 dB(A) bzw. bei einem Peakwert von 137 dB(C). Die einzelnen Schritte des Lärmminderungsprogramms hier zu beschreiben wäre zu aufwändig.
Öhrwin: Herr Veit ich hab nix gegen BR und Gewerkschaft, bin selbst organisiert :-) Aber kommen wir mal wieder zum Lärm, die Frage nach der Prävention für Hörgeschädigte ist noch offen - reichen Hörgerät und CI?
Thomas Veit: An dieser Stelle verstehe ich Ihre Frage nicht: In wiefern soll ein Hörgerät zur Prävention reichen? Und ich kenne ihre Abkürzung CI nicht. (Bitte erklären Sie es mir, dann versuche ich gerne nochmals zu antworten)
Metallplatte: Guten Abend an alle
Thomas: Mein Kollege hat sich letztens mit unserem Betriebsrat angelegt bezüglich Lärms. Bei uns ist er ziemlich laut. Wenn die Beiden sich nicht einigen können, was kann man noch tun?
Thomas Veit: Es gibt im Betrieb noch die Möglichkeit, die Sicherheitsfachkraft bzw. die Sicherheitsbeauftragen anzusprechen. Diese müssten (!) das Thema dann ebenfalls im Arbeitssicherheitsausschuss behandeln. Wenn auch das nichts nützt, wenden Sie sich an ihre Gewerkschaft, vielleicht kann diese mit dem BR nochmals sprechen. Und letztendlich können Sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden (bereits oben mal geschrieben).
Öhrwin: Wer führt die Messungen im Kleinbetrieb durch?
Thomas Veit: Der Arbeitgeber beauftragt die Messung. Das kann also die dort (eventuell nur entsprechend der Einsatzzeiten nach BGV A2 Stundenweise gekaufte) Sicherheitsfachkraft messen (wenn sie geeignet ist). Oder der messtechnische Dienst der Berufsgenossenschaft.
Thomas: Können wir uns auch private Gehörschützer kaufen oder ist das verboten?
Thomas Veit: Es ist nicht verboten. Aber die Kosten für den persönlichen Gehörschutz muss eigentlich der Arbeitgeber tragen. Sie sollten, wenn sie selbst welchen kaufen, beachten dass die auf der Packung angegebenen Dämmwerte i. d. R. zu hoch sind. Die DGUV empfiehlt davon, Praxisabschläge abzuziehen (siehe: BGI 5024). Diese sind für Gehörschutzstöpsel 9 dB, für Gehörschutzkapseln 5 dB und für Otoplastiken 3 dB.
Thomas: Kann die IG Metall auch Auflagen erteilen, wenn festgestellt wird, dass der Schall- bzw. Lärmpegel für die Arbeitnehmer unzumutbar ist?
Thomas Veit: Die IG Metall kann das nicht machen, nur die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht. Allerdings wird die Anzahl der Gewerbeaufsichtsbeamten seit Jahren systematisch reduziert. Die Betriebsräte können aber, wenn sie entsprechend agieren, den Arbeitgeber zu entsprechenden Maßnahmen zwingen. Der Betriebsrat ist aber nicht automatisch "die IG Metall".
Thomas: Führt die IG Metall auch Nachkontrollen durch und wenn ja, erscheint die IG Metall dann "unangemeldet"?
Thomas Veit: Nein, das ist wie gesagt Aufgabe der Berufsgenossenschaft.
Metallplatte: Herr Veit, haben Sie auch privat mit hörgeschädigten Personen zu tun?
Thomas Veit: Nein, bisher nicht.
Metallplatte: Ich bin hörgeschädigt und habe auch mit viel Lärm zu tun. Müssen meine Kollegen und mein Chef besondere Rücksicht auf mich nehmen?
Thomas Veit: In Bezug auf die Arbeitssicherheit muss insbesondere darauf geachtet werden, dass Sie als Hörgeschädigter auch in der Lage sind, zum Beispiel Warnsignale zu bemerken. Möglicherweise müssen neben akustischen eben auch optische oder sensorische Signalgeber angebracht werden.
CarstenG: Was kann ich tun, wenn ein Hörverlust an meinem Lärmarbeitsplatz entstanden ist? Wie kann ich am besten nachweisen, dass tatsächlich der Lärm am Arbeitsplatz dafür verantwortlich ist, bzw. war, um eventuelle Entschädigungen zu erhalten?
Thomas Veit: [Sie, der Arbeitgeber oder ein Arzt müssen bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft eine Anzeige auf eine Berufskrankheit stellen. Danach wird geprüft, ob sie unter Arbeitsbedingungen gearbeitet haben, die "geeignet" sind, eine Lärmschwerhörigkeit auszulösen. Das kann nicht nur aufgrund von Arbeitslärm, sondern auch aufgrund der Einwirkung von ototoxischen Stoffen der Fall sein. Es wird auch geprüft, ob die Gehörminderung anderweitige, nicht im Berufsleben stehende Gründe haben kann (z. B. eine Mittelohrentzündung) oder ob es sich um Altersschwerhörigkeit handeln könnte. Mit all den entsprechenden Unterlagen befasst sich dann die BG, die dann darüber entscheidet ob Ihr Fall als Berufskrankheit anerkannt wird oder nicht.]
Öhrwin: Moderne Hörgeräte begrenzen Spitzenwerte, um eben das magere Restgehör zu schützen - reicht das zur Lärmprävention aus, wenn die Kollegen Gehörschutz tragen müssen? Ein CI ist ein teilimplantiertes rein elektronisches Hörgerät, ein Cochlea Implantat - hier wird kein Schall übertragen. Stattdessen wird der Hörnerv elektronisch gereizt - das kann bei Lärm durchaus schmerzhaft sein.
Thomas Veit: [Wenn bereits ein Hörschaden besteht, kann je nach Art des Hörschadens und der individuellen Disposition auch der Lärmpegel, der bei einem ungeschädigten Ohr noch unbedenklich ist, zu hoch sein und zu weiteren Hörminderungen führen. Ich würde im Zweifelsfall also eher zusätzlichen Hörschutz verwenden.]
CarstenG: Noch etwas zu CI (Cochlear Implantat) und Hörgerät. Hörgeräte und CI verfügen in aller Regel über verschieden Hörprogramme, oder die Option diese zu programmieren. Hier lässt sich ein Programm einstellen, welches für den Arbeitsplatz den entsprechenden Kompromiss zwischen angenehmen Hören und der Möglichkeit der Kommunikation schafft, bzw. entsprechende Signale wahrzunehmen. Gelingt dies nicht kann man eventuell auf Lichtsignalanlagen ausweichen, die z.B. ein Telefonklingeln durch Lichtblitze anzeigen. Grundsätzlich sollte ein Hörgerät und ein CI allerdings so eingestellt sein, dass der Lärm zumindest nicht in den Bereich der Unbehaglichkeitsschwelle Gerät.
Metallplatte: wer bezahlt die optischen Signale? Bisher haben wir so was nicht.
Metallplatte: Nehmen wir mal an, wir haben keinen Betriebsrat. Und mein Chef ist nicht bereit, den Lärmpegel bestimmen zu lassen. An wen kann ich mich dann hinwenden?
Thomas Veit: Wenden Sie sich am Besten an ihre Gewerkschaft und in Verbindung mit dieser an die Berufsgenossenschaft.
Öhrwin: Hinweis: optische und sensorische Signalgeber kann bei Schwerbehinderten das Integrationsamt finanziell übernehmen.
Thomas Veit: Danke, Öhrwin :-)
Metallplatte: Was tun sie persönlich für sich, um Ihre Ohren in der Freizeit vor Lärm zu schützen? Haben Sie viel mit Lärm zu kämpfen?
Thomas Veit: Nein, mein Arbeitsplatz ist zum Glück nicht sonderlich laut. Und auch ansonsten meide ich laute Orte, vor allem seitdem ich beruflich mit Lärmprävention zu tun habe...
Holger: Was ist ein DGB-Index?
Thomas Veit: Es gibt einen DGB Index Gute Arbeit. Dieser misst anhand einer Befragung die Qualität der Arbeit des befragten. Hat aber mit Lärm nur bedingt was zu tun.
CarstenG: Die BG hat mit Sicherheit das Interesse, dies nicht anzuerkennen und wird mich in die Position bringen mein Anliegen zu "beweisen". Wie kann ich mich darauf vorbereiten? Über all die Jahre meiner Berufstätigkeit Hörtests durchführen lassen? Macht das Sinn?
Thomas Veit: Nein, die BG ist nicht ihr "Gegner"! Im Rentenausschuss sitzen in paritätischer Besetzung auch Arbeitnehmervertreter. Die Gutachten werden durch entsprechende Experten erbracht. Wenn Sie in Arbeitsbereichen arbeiten, die z.B. besonders laut sind, muss der Arbeitgeber ohnehin in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Untersuchung anbieten und durchführen. Die Ergebnisse müssen entsprechend dokumentiert und archiviert werden und sie werden bei einer eventuellen Schadensmeldung zur Beweisführung herangezogen werden. Sie sollten sich selbst vorbereiten, indem auch sie (am besten vor der Schadensmeldung) ausreichend auflisten, wo sie während ihrer Erwerbsbiographie mit hohem Lärm oder zum Beispiel mit Lösemitteln zu tun hatten. [Der "Vorteil" der Lärmschwerhörigkeit ist, dass sie über ihr Audiogramm (C-5 Senke) recht eindeutig z. B. von der Altersschwerhörigkeit zu unterscheiden ist. Daher ist die Lärmschwerhörigkeit auch die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit.]
Holger: Gibt es die IG Metall auch in Berlin?
Thomas Veit: Ja, die IG Metall hat ca. 170 regionale Niederlassungen, unter anderem in Berlin. Unter http://www.igmetall.de können Sie die für Sie zuständige Verwaltungsstelle finden.
Moderator: Die Zeit ist leider abgelaufen. Vielen Dank an Herrn Veit für die Beantwortung der Fragen, Dank auch an die Frager für die rege und lebhafte Teilnahme. Das Chat-Protokoll steht in den nächsten Tagen an dieser Stelle zur Verfügung. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend. Der Chat wird jetzt geschlossen.
Thomas Veit: Einen schönen Abend!
Öhrwin: Tschüß
