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Experten-Chat im Mai 2008

Am 28.05.2008 fand ein Chat statt mit Dr. Martin Danner

zum Thema "Patientenvertretung im Gesundheitswesen"

Das Protokoll finden Sie weiter unten.

 

Dr. Martin Danner

  • 1988 - 95 Jurastudium in Heidelberg,
    Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1995 - 1998 Mitarbeit im Graduiertenkolleg "Risikoregulierung und Privatrechtssystem"
    an der Universität Bremen
  • 1998 - 2001 Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Gesundheitsrecht; Mitarbeit in zahlreichen gesundheitspolitischen Gremien, Wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • 07.07.1999 Promotion mit der Bewertung "summa cum Laude" nach Fertigstellung der Dissertation mit dem Titel "Justizielle Risikoverteilung durch Richter und Sachverständige im Zivilprozess"
  • 29.01.2001 Bremer Studienpreis
  • seit 2001 Leiter des Referates "Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung" bei der BAG SELBSTHILFE



Patientenvertretung im Gesundheitswesen


Seit dem 01.01.2004 gibt es einen Gemeinsamen Bundesausschuss. Er wurde mit der Gesundheitsreform von 2003 errichtet, und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Den Gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche und verbindliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle gesetzlichen krankenversicherten Menschen, Ärzte, Krankenkassen oder Krankenhäuser rechtlich bindend. Er hat auch wichtige Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung wahrzunehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern. Neben den 21 Mitgliedern gehören auch die Patientenvertreter, sie haben ein eigenes Antragsrecht aber im Gegensatz zu den 21 Mitgliedern kein Stimmrecht. Sie üben eine beratende Funktion aus, die Auswahl der Patientenorganisationen, die am Gemeinsamen Bundesausschuss teilhaben dürfen, erfolgt durch Bundesministerium für Gesundheit.

Chatprotokoll

Moderator: Ich begrüße den Experten, Herrn Dr. Martin Danner, ganz herzlich und die Teilnehmer, die schon online sind. Ich wünsche einen regen Meinungsaustausch und nun kann es losgehen.
Dr. Martin Danner: Guten Abend

Holger: Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?
Dr. Martin Danner: Der gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Steuerungsgremium mit dem festgelegt wird, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen haben. Beim gemeinsamen Bundesausschuss haben Patientenvertreter ein Mitberatungsrecht.

Anna: Hallo, gibt es eine spezielle Institution, wo die Patientenvertretung gefragt ist?
Dr. Martin Danner: Im Gesundheitswesen gibt es mittlerweile zahlreiche Gremien, in denen Patientenvertreter mitwirken dürfen, beispielsweise dürfen wir auf Landesebene in den Zulassungsausschüssen der Ärzte mitwirken.

Holger: Haben Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss nur beratende Funktion?
Dr. Martin Danner: Die Patientenvertreter haben beim GBA (=Gemeinsamen Bundesausschuss) zwar nur beratende Funktion, können aber in vielen Fällen die Entscheidungen vom Inhalt her mitbestimmen.

Holger: Sind Patientenvertreter in der Regel nur ehrenamtlich tätig?
Dr. Martin Danner: Die meisten Patientenvertreter sind ehrenamtlich tätig. Es wirken aber auch Patientenvertreter mit, die Angestellte von Patienten-Organisationen sind.

Holger: Haben Sie regelmäßig Kontakt zur Patientenbeauftragten?
Dr. Martin Danner: Mit Frau Kühn-Mengel habe ich regelmäßigen Kontakt.

Jutta: In welchen Bereichen ist die BAG(Bundesarbeitsgemeinschaft)-Selbsthilfe als Patientenvertreter tätig?
Dr. Martin Danner: Die BAG und ihre Mitgliedverbände sind beim GBA, beim Iqwig (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), in den Gremien der Qualitätssicherung der Krankenhäuser (BQS), in den Gremien zur Festlegung der Selbsthilfeförderung und zahlreichen weiteren Gremien als Patientenvertretung tätig. Auch Vertreter des Schwerhörigenbundes wirken beispielsweise in Gremien mit.

Jutta: Woher rekrutiert die BAG-Selbsthilfe ihre Patientenvertreter?
Dr. Martin Danner: Die Mitgliedsverbände schlagen uns interessierte Personen vor. Manchmal müssen wir aber auch Personen ausfindig machen, wenn in Gremien z.B. Vertreter von einem seltenen Krankheitsbild gebraucht werden.

Moderator:Es sind neun User online, wir freuen uns über viele Fragen!

Holger: Sind alle Posten, die es als Patientenvertreter zu vergeben gibt, im Gemeinsamen Bundesausschuss besetzt? Ich stelle es mir recht schwierig vor, das im Ehrenamt.
Dr. Martin Danner: Das Geschehen beim GBA muss man sich als fortlaufende Debatte zu den unterschiedlichsten Themen vorstellen. Insofern gibt es keine festen Posten. Wenn dort z.B. Anforderungskriterien für Spezialambulanzen für das Marfan-Syndrom erarbeitet werden, brauchen wir Vertreter der Marfan-Hilfe solange wie dieses Thema dort bearbeitet wird. Wird anschließend über Anforderungskriterien für Rheumaambulanzen gesprochen, brauchen wir Vertreter der Rheumaliga. Bislang schaffen wir es in der Regel bei allen Beratungen präsent zu sein.

Anna: Wie viele Patientenvertreter gibt es im Gemeinsamen Bundesausschuss?
Dr. Martin Danner: ca. 200 Personen.
Anna: und wie kommunizieren die miteinander, die 200?
Dr. Martin Danner: Die Patientenvertreter in den Gremien schreiben Protokolle von jeder Sitzung und reichen diese an die Vertreter in den nachgeordneten Gremien weiter. Es gibt ein Intranet des Deutschen Behindertenrats in dass die Protokolle eingestellt werden. Außerdem gibt es zahlreiche Abstimmungstreffen und Telefonkonferenzen.

Holger: Können die Patientenvertreter die fachliche Kompetenz von Ärzten- und Kassenfunktionären mitbringen?
Dr. Martin Danner: Beim BGA sollen Patientenvertreter nur Patienteninteressen vertreten. Daher bringen wir keine Ärzte oder Kassenvertreter mit. In der Regel können wir mit unserer Betroffenenkompetenz sehr gut mitreden.

Jutta: Welche Stärken haben Patientenvertreter gegenüber Kassen- und Ärztevertretern?
Dr. Martin Danner: Durch die eigene Betroffenheit kennen die Patientenvertreter alle Facetten des Versorgungsgeschehens im jeweiligen Indikationsbereich.

Holger: Sind Patientenvertreter auch in Anhörungen in Ausschüssen im Deutschen Bundestag involviert?
Dr. Martin Danner: Die BAG Selbsthilfe nimmt auch an Anhörungen im Deutschen Bundestag teil.

Jutta: Haben Patientenvertreter eine spezifische Motivation sich einzubringen? Ich kann mir vorstellen, dass das Amt recht anspruchsvoll ist.
Dr. Martin Danner: In der Regel sind die Patientenvertreter hoch motiviert, weil sie sich ja schon in der Selbsthilfe für eine Verbesserung der Situation engagieren und in den Gremien des GBA die Möglichkeit haben, das Versorgungsgeschehen aktiv mitzugestalten.

Anna: Wie ist die Akzeptanz im Gemeinsamen Bundesausschuss? Werden Patientenvertreter von Kassen- und Ärztevertretern ernst genommen?
Dr. Martin Danner: Die Akzeptanz der Patientenvertreter beim GBA ist sehr gut. Allerdings wird dort mit harten Bandagen gekämpft, sodass man Patientenvertreter dort nicht mit Samthandschuhen anfasst.

Jutta: Sind Patientenvertreter im gemeinsamen Bundesausschuss manchmal auch überfordert?
Dr. Martin Danner: Gerade weil die anderen Seiten alle Tricks der Verhandlungsführung kennen, sind Patientenvertreter in manchen Fällen schon mal überfordert. Außerdem geht es in vielen Gremien um sehr fachspezifische Fragen, wie die Auswertung von Studien oder die Datenerfassung bei der Qualitätssicherung. Hier ist es schon schwierig, sich hineinzudenken.

Holger: Haben Sie mal eine Situation erlebt, wo Sie als Patientenvertreter die Initiativsetzung hatten? Oder reagieren Sie von der Defensive - von Gesundheitsreform zu Gesundheitsreform - heraus?
Dr. Martin Danner: Im Unterausschuss Rehabilitation haben wir neulich einen Antrag gestellt, um die Verordnung neu zu regeln. Die Patienten sollten z.B. den Entlassungsbericht immer in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen nach unserem Antrag. Die anderen Seiten haben aber gegen unseren Antrag gestimmt.

Jutta: Können Sie abschätzen wie das Verhältnis unter Patientenvertretern aussieht, in selbstbetroffen oder nicht selbstbetroffen? Prozentual?
Dr. Martin Danner: Nach der Patientenbeteiligungsverordnung muss mindestens die Hälfte der Patientenvertreter selbst betroffen sein. Diese Vorgabe halten wir ohne weiteres ein.

Holger: Ist es schwierig, Betroffene für die verschiedenen Themen zu finden?
Dr. Martin Danner: In der Regel gelingt es, die Themen schnell zu besetzen, da die BAG Selbsthilfe ja Kontakt zu ihren 107 Mitgliedsverbänden hat. Problematisch wird es nur, wenn es eigentlich gar keine organisierte Patientenschaft gibt. Neulich mussten wir z.B. Tuberkulosebetroffene finden. Das ist dann ganz schwierig.

Jutta: Wie schätzen Sie die Zukunft der Selbsthilfe ein?
Dr. Martin Danner: Ursprünglich war die Selbsthilfe ja eine Art Notzusammenschluss jenseits des Gesundheitssystems. Durch die Beteiligungsmöglichkeiten wandelt sich diese Rolle im Verhältnis zum Gesundheitswesen. Ferner wird der indikationenübergreifende Austausch meines Erachtens immer wichtiger.

Holger: Patientenvertreter sind in der Regel Betroffenheitsvertreter?
Dr. Martin Danner: Ja, in der Regel sind das Betroffenenvertreter. Es gibt aber auch immer wieder Arbeitsgruppen, in denen juristische oder biometrische Fragen behandelt werden. Dann brauchen wir Experten aus unseren Verbänden.

Jutta: Können Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss immer ihre Interessen zur Geltung bringen? Oder haben Sie auch Situationen erlebt, wo über die Interessen der Patientenvertreter hinweg entschieden wurde?
Dr. Martin Danner: Gibt es handfeste finanzielle Interessen der Kassen und Ärzte, dann wird über die Köpfe der Patientenvertreter schon hinwegentschieden, auch wenn man gute Argumente hat. Ist aber der politische Druck groß, dann müssen sich die anderen Seiten mit unseren Argumenten auseinandersetzen.

Anna: Sind Festbeträge im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Thema?
Dr. Martin Danner: Festbeträge für Arzneimittel werden beim GBA geregelt. Festbeträge für Hilfsmittel werden von den Krankenkassen geregelt. Beim Verfahren mit den Krankenkassen haben Patientenorganisationen kein Mitberatungsrecht aber ein Recht zur schriftlichen Stellungnahme.

Holger: Gibt es eine zentrale Patientenvermittlungsstelle? Ich meine eine Anlaufstelle, wo ich Fragen aller Art stellen kann?
Dr. Martin Danner: Ansprechpartner für die Koordination der Patientenbeteiligung ist die BAG Selbsthilfe.

Jutta: Warum wird im GBA mit harten Bandagen gekämpft - gibt es dort Konkurrenz?
Dr. Martin Danner: Die Krankenkassen haben natürlich ein Interesse daran, dass möglichst wenig Geld ausgegeben wird. Die Ärzte haben manchmal ein Interesse daran, dass Leistungen nicht über die Kasse abgerechnet werden, sondern als sog. "Igelleistungen", also auf Privatrezept. Da besteht eine Interessenlage, gegen die wir uns dann oftmals nur mühsam durchsetzen können.

Jutta: Kann es auch sein, dass Patientenvertreter nicht ausreichend Zeit bekommen, um auf die Anfragen aus dem GBA zu bearbeiten?
Dr. Martin Danner: Die Beratungen beim GBA nehmen viel Zeit in Anspruch. Oft vergehen zwischen Antragstellung und Entscheidung Jahre. Da kann man sich auf die Diskussionen schon einstellen. Manchmal wird es aber hektisch, wenn z.B. 300-seitige Sitzungsunterlagen nur wenige Tage vor der Sitzung verschickt werden. Dann kann die Belastung schon unzumutbar werden.

Holger: Wenn die andere Seite gegen Ihren Antrag gestimmt hat, können die Patientenvertreter nur im Kontext vollendeter Tatsachen reagieren?
Dr. Martin Danner: Der GBA untersteht der Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Wenn unsere Anträge abgelehnt wurden, können wir uns an das Ministerium wenden. Nicht selten greift die Aufsicht unsere Hinweise dann im Wege von sog. Beanstandungen auf.

Jutta: Wie können die Interessen von geistig- und lernbehinderten Menschen vertreten werden - das sind doch schließlich Betroffene, die sich selbst nicht vertreten können.
Dr. Martin Danner: Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Behindertenverbände können natürlich zum GBA auch Vertreter im Sinne von Angehörigenvertretern entsenden.

Holger: Gibt es auch eine andere Form von Patientenvertretung als im Gemeinsamen Bundesausschuss?
Dr. Martin Danner: Mittlerweile haben viele Institutionen im Gesundheitswesen sog. Beiräte eingerichtet, um den Kontakt zu den Patientenverbänden zu halten. Das ist dann eher eine Form des Lobbyings als der Patientenvertretung.

Holger: Können Sie die Themen im GBA auch schnell mit Patientenvertretern besetzen, wenn spezielle Fragen anstehen? Gelingt das auch immer?
Dr. Martin Danner: Wie oben schon gesagt gelingt das in aller Regel.

Holger: Haben Sie den Eindruck, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die Vertretung der Patienteninteressen aus Patientensicht im Gemeinsamen Bundesausschuss als eine gute Sache betrachten?
Dr. Martin Danner: Das hängt vom jeweiligen Thema ab. Die Koalitionen beim GBA sind unterschiedlich. Wenn z.B. anspruchsvolle Qualitätsziele verabschiedet werden sollen, stehen die Kassen und Patientenvertreter Seite an Seite gegen die Leistungserbringer. Wenn die Kassen nur ans Geld denken, wären sie wohl manchmal froh, wenn es keine Patientenvertretung gäbe.

Holger: Es gibt also auch Situationen, wie im Fall von Tuberkulose, dass es durchaus manchmal nicht gelingt die Patientenvertreter zu organisieren?
Dr. Martin Danner: Ja

Holger: Gab es auch Kompetenzgerangel um die Besetzung von Patientenvertretern im GBA unter den Verbänden? Oder funktioniert hier die Kommunikation immer reibungslos?
Dr. Martin Danner: Am Anfang gab es durchaus ein wenig Gerangel. Mittlerweile hat sich das gelegt. Es geht vielmehr nun eher darum, überall präsent zu sein, wo Patientenvertreter gebraucht werden, das heißt wir haben öfter einen Mangel an entsprechend qualifizierten Patientenvertretern und nur selten einen Überfluss.

Jutta: Sie meinen der Stellenwert der Selbsthilfe wird immer wichtiger? Und das im Kontext, in der die Zuschüsse für Selbsthilfe immer geringer werden?
Dr. Martin Danner: Das ist in der Tat ein Dilemma, wir fordern daher, dass die Mittel im Bereich der Selbsthilfeförderung aufgestockt werden müssen, damit die ganzen für das Gesundheitssystem nützlichen Aktivitäten der Selbsthilfe finanziert werden können.

Holger: Wie funktioniert die Kommunikation zwischen der BAG-Selbsthilfe und dem Bundesministerium für Gesundheit bezüglich der Besetzung/Ernennung der Patientenvertreter im GBA?
Dr. Martin Danner: Das Ministerium hat keinen Einfluss auf die Benennung von Patientenvertretern. Nach dem Gesetz kommt es nur darauf an, dass sich die maßgeblichen Patientenorganisationen einvernehmlich auf die Benennung der jeweiligen Person einigen.

Jutta: D.h. wenn Patientenvertreter ihre Interessen im Gemeinsamen Bundesausschuss clever organisieren wollen, müssen sie zugleich äußeren Druck durch die Politik, Medien organisieren - dann haben sie bessere Chancen gehört zu werden?
Dr. Martin Danner: Ja

Anna: Wie finanziert sich der Gemeinsame Bundesausschuss?
Dr. Martin Danner: Der GBA erhält nach einem komplizierten Schlüssel einen Betrag von den Krankenkassen, der KBV und der Krankenhausgesellschaft.

Jutta: Sind Ihnen auch Fälle bekannt, in denen das Bundesministerium für Gesundheit mit Absicht bestimmte Patientenvertreter nicht ernannt hat, weil sie vielleicht befürchtet haben, jetzt wird es eng - also gegen die Ärzte und Kassenseite - ?
Dr. Martin Danner: Das Gesundheitsministerium hat keinen Einfluss auf die Benennung von Patientenvertretern. Das ist unsere Sache.

Holger: Gibt es im GBA auch Diskussionen darüber, ob das Gesundheitswesen sich zu einer zwei Klassen Gesellschaft entwickelt?
Dr. Martin Danner: Diese Diskussionen gibt es. Anders als beim Ärztetag wird beim GBA aber versucht, durch eine strenge Nutzenbewertung sinnvolles im Leistungskatalog zu erhalten und Nutzloses zu streichen. Es wird also nicht das Ziel verfolgt, dass manche Patienten Leistungen bekommen sollen und andere nicht.

Holger: Müssen Patientenvertreter aus einem Verband kommen? Oder gibt es auch Patientenvertreter, die keinem Verband angehören?
Dr. Martin Danner: Patientenvertreter müssen Mitglied in einem akkreditierten Patientenverband sein oder von einem solchen Verband als Mitarbeiter angestellt sein.

Jutta: Gab es in ihrer Erfahrung mal Situationen, wo Sie den Eindruck hatten, dort hat man mit Absicht dem Patientenvertreter zu wenig Zeit gelassen, sich mit der Materie zu befassen, über die bei der nächsten Sitzung beraten bzw. entschieden werden sollte?
Dr. Martin Danner: Es gab hin und wieder Situationen, wo ich den Eindruck hatte, dass sich die anderen Seiten zu Absprachen außerhalb der Gremien getroffen hatten; in einem solchen Fall besteht durchaus die Gefahr, dass die Patientenvertreter überfahren werden. Dann kommt es darauf an, die Beratungen mit allen Tricks zu verzögern.

Anna: Erhalten die Patientenvertreter eine Vergütung für ihre Arbeit?
Dr. Martin Danner: Patientenvertreter erhalten eine Reisekostenerstattung, eine Aufwandsentschädigung von 49 € pro Sitzungstag sowie unter Umständen auch den Ersatz von Verdienstausfall.

Holger: Bewerten Sie die Patientenvertretung eher als eine Chance oder als eine Last für die Betroffenenverbände?
Dr. Martin Danner: Ich sehe die Patientenvertretung durchaus als Chance. Allerdings ist der Koordinierungsaufwand schon eine erhebliche Belastung für die BAG-Selbsthilfe.

Moderator: Der Chat endet in fünf Minuten, bitte keine weiteren Fragen mehr, es sind noch reichlich Fragen da, die noch beantwortet werden sollen, vielen Dank.

Jutta: Ist die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss das Ergebnis des Paradigmenwechsels von Karl Hermann Haack? Weshalb gibt es das erst seit 2004?
Dr. Martin Danner: Ich denke, dass die Beteiligungsmöglichkeiten im SGB V mittlerweile weitreichender sind als das, was mit dem SGB IX im dortigen Bereich erreicht wurde. Ich würde mir z.B. Aufwandsentschädigungen auch für diejenigen Menschen wünschen, die Zielvereinbarungen nach dem SGB IX aushandeln. Der Paradigmenwechsel muss also weitergehen.

Jutta: Gab es vor 2004 auch eine Patientenvertretung? Und wenn ja, in welcher Form?
Dr. Martin Danner: ja, die Rechte zur Stellungnahme im Bereich der Festbeträge für Hilfsmittel existieren z.B. schon viel länger.

Holger: Haben Sie im Gemeinsamen Bundesausschuss auch mal Patientenvertretern zu tun gehabt, die die Belange der Hörbehinderten vertreten haben?
Dr. Martin Danner: ja, z.Z. sind Vertreter des DSB an der Neugestaltung der Kinderrichtlinien beteiligt, weil ein Hörscreening für Neugeborene eingeführt
werden soll.

Jutta: Gibt es so etwas wie ein Think-Tank der Patientenvertretung?
Dr. Martin Danner: Das ist der Koordinierungsausschuss der Patientenverbände beim GBA.

Holger: Gibt es auch Situationen, in der die Ärztevertreter froh wären, wenn keine Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss tätig wären?
Dr. Martin Danner: Ja, das gibt es durchaus, beispielsweise im Bereich der Qualitätssicherung.

Holger: Können Sie vielleicht Literaturtipps geben, wo man näheres über die Patientenvertretung im GBA nachlesen kann?
Dr. Martin Danner: Da bin ich im Augenblick überfragt.

Jutta: Welche Rolle haben Gesundheitsexperten wie Lauterbach im GBA? Spielen sie dort eventuell als Sachverständige eine Rolle?
Dr. Martin Danner: Zum Glück keine Rolle.

Jutta: Mit anderen Worten, der Staat spart am falschen Ende, wenn sie die Mitteln für die Selbsthilfe kürzen? Dann kann es keine effiziente Kontrolle im Gesundheitssystem geben?
Dr. Martin Danner: Ja

Jutta: Würden Sie Patientenvertretung in die Kategorie von Lobbyarbeit von schwachen Interessen subsumieren?
Dr. Martin Danner: Na ja. Gemessen an unseren Ressourcen machen wir, denke ich, einen ganz guten Job.

Jutta: Mit anderen Worten, Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss ist nur dann gut aufgestellt, wenn sie zugleich eine intensive Kontaktpflege mit Vertretern im Gesundheitsministerium pflegen und ein äußeres Druckmittel in der Hand haben in Form von Medien und oder eventuell durch Protest - sie müssen auch über externe Mobilisierungskapazitäten erfordern?
Dr. Martin Danner: Ganz genau. Der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist dabei durchaus noch ausbaubedürftig.

Holger: Wie schätzen sie die finanzielle Perspektive der Patientenvertretung ein - meinen Sie ein Status quo ist möglich, oder wird noch weiter am Geldhahn geschraubt?
Dr. Martin Danner: Ich hoffe, dass der Status quo gehalten werden kann. Je wichtiger wir für das System werden, umso geringer ist die Gefahr, dass man uns finanziell abserviert.

Jutta: Mit welchen Tricks können Patientenvertreter die Beratungen verzögern? Wenn sie den Eindruck haben, sie werden überfahren?
Dr. Martin Danner: Da gibt es viele Tricks. Man kann natürlich einen Vertagungsantrag stellen, um Sitzungsunterbrechung bitten, Detailfragen aufwerfen und die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Klärung dieser Fragen beantragen etc. etc.

Moderator: Vielen Dank an Dr. Danner für die Beantwortung der Fragen, Dank auch an die Frager für die rege und lebhafte Teilnahme. Das Chat-Protokoll steht in den nächsten Tagen an dieser Stelle zur Verfügung. Ich wünsche allen noch einen schönen Abend. Unser nächster Chat ist bereits am nächsten Mittwoch zum Thema "Cochlea-Implant bei Kindern". Der Chat wird jetzt geschlossen.
Dr. Martin Danner: Auf Wiedersehen. Vielen Dank an alle!

 

 

 


 

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