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Verlust eines Hörgerätes währen der Hörgeräte Ausrobe!
Ich habe während der Ausprobe ein Hörgerät "Senso Diva SD9 Me Elan" bei einer Wanderung verloren.Erst einige Tage nach dem Anpassen des zweiten Gerätepaares stellte ich fest, dass die Akustikerin beim ersten Versuch beide "Elan Ankerteile" abgeschnitten hatte. Es wäre bei mir aufgrund der Anatomie notwendig gewesen!
Das zweite Hörgerätepaar saß mit den Ankern einwandfrei, die konnte man nicht mehr verlieren.
Jetzt habe ich eine Rechnung von 2085.-- ? und eine Klage beim Amtsgericht auf dem Tisch. Ich bin verzweifelt.
Wer hat einen Rat für mich?
Wer trägt die Verantwortung für die Geräteanpassung?
Sind Gerichtsurteile bekannt?

S.Wilke | 20.04.2006, 19:42 |
Re: Verlust eines Hörgerätes währen der Hörgeräte Ausrobe!
Sehr geehrter Herr Horst,ich würde mich an Ihrer Stelle an das Hörgerätekomeptenz-Team vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V. wenden. Fragen Sie dort schnellstens noch mal an:
http://www.schwerhoerigen-netz.de/RATGEBER/HOERGERAETE/hoergeraete.asp?
Mit freundlichen Grüßen
S.Wilke